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14.05.2018, 14:02 Uhr

Unfall mit Bus 30.01

Hallo Zusammen ,

im Januar hatte ich in einer engen Kurve ( für Busse nur 30 km/h erlaubt)
mit Richtungspfeilen auf der Seite des Busses einen kleinen Unfall ( Schrammen beim Bus ( hinterer Teil) , Spiegelglas Gelenk kaputt bei mir.

Ich hab angegeben das ich die Schuld nicht bei mir sehe.
Auf die Polizei wurde verzichtet ,da die erst 2 Std.später gekommen wären naja ...

Ich habe dann fleißig die Schadensmeldungen ausgefüllt einmal für meine Versicherung und einmal für das Busunternehmen ( beide mit der Aussage das ich die Schuld nicht bei mir sehe) und nun ist Still ruht der See.

Kann das sein das das immer noch bearbeitet wird?
Meine Versicherung hat auf jeden Fall den gleichen Betrag wie immer bei mir abgebucht.

LG und Danke, hab da noch keine Erfahrung wie lange sowas bearbeitet wird :)


Lg Juji

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-106 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist das Überholen verboten?

Wenn Sie nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende

Wenn die Verkehrslage unklar ist

Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden