Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern *anka*
05.10.2005, 16:35 Uhr

BE? Wer hat Erfahrung damit?

Hey ihr alle,
habe seit dem 03.08. meinen B Lappen und mache jetzt BE. Hatte gestern meine erste Fahrstunde, war schon ziemlich komisch! Gibt es welche, die auch BE haben bzw. machen?Wird das mit der Zeit besser mit dem Fahren?
Vielen Dank für eure Antworten
lg *die anka*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gast1984
05.10.2005, 19:05 Uhr

zu: BE? Wer hat Erfahrung damit?

Für was machst du den?Bin am überlegen ob ich den nicht auch machen sollte, aber habe noch keinen Grund gefunden für was ich den brauchen könnte.
Hattest du einen Antrag für BE und B?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ps2spieler
05.10.2005, 19:11 Uhr

zu: BE? Wer hat Erfahrung damit?

hab dazu auch eine Frage hab letztes Jahr B führerschein gemacht. Damals galt noch wenn Auto und Anhänger weniger als 3,5 T wiegt und Anhänger leichter als Auto ist darf man fahren. Heute darf man nur noch mit B fahren wenn Anhänger unter 750 kg wiegt. Muss ich jetzt BE machen wenn Anhänger schwerer als 750kg wiegt oder gilt noch altes Recht weil ich Führerschein gemacht habe vor dieses Gesetz umgeschreiben wurde?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
05.10.2005, 20:51 Uhr

zu: BE? Wer hat Erfahrung damit?


Unfassbar was da alles reininterpretiert wird, hier zum nachlesen:


Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
--oder--
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B

Die linke

Die rechte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-110 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn vor Ihnen ein Nebelfeld die Sicht stark behindert?

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößern

Dicht aufschließen, um sich an den Schlussleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs zu orientieren

Geschwindigkeit rechtzeitig den Sichtverhältnissen anpassen