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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ola
06.12.2005, 21:41 Uhr

Begleitperson?

Hallo!
Habe meinen Führerschein mit 17 gemacht, und
als mein Prüfer mir die Prüfbescheinigung gegeben hat musste ich mich wundern, da hier sowohl mein Vater als auch meine Mutter als Begleitpersonen drauf stehen. Doch meine Mom kommt eigentlich weniger in Frage, da sie erst seit 4 Jahren ihren Führerschein hat und 3 Punkte in Flensburg. Seltsam, und trotzdem steht sie als Begleitperon auf der Prüfbescheinigung. Habe den Prüfer zur Sicherheit darauf hingewiesen (wollte später keine Probleme), aber der hat nur kurz mit den Schultern gezuckt. Was soll ich davon halten, es jetzt einfach so hinnehmen, ich will nur nicht, dass man meiner Mom und mir irgendwas vorwirft...wen irgendwas sein sollte :/

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06.12.2005, 21:47 Uhr

zu: Begleitperson?

Dann nimm halt nur deinen Vater als Begleiter mit.
Man darf nicht mehr als 3 Punkte haben.
Deine Mutter wird in naher Zukunft ja sicherlich dann auch auf 5 Jahre Führerscheinbesitzt zurückblicken können. Dann paßt es wieder.
Und denk dran: Nimm Vadder nich als Begleiter mit, wenn er knülle is.

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06.12.2005, 21:53 Uhr

zu: Begleitperson?

Ha! Das ist genau der Punkt. Ich bin nämlich verdammt froh, dass meine Mom da eingetragen ist, denn bei meinem Vater habe ich das Gefühl, es ist mein Fahrlehrer, der heute schlechte Laune hat!!!
Bis meine Mutter 5 Jahre Führerschien hat, bin ich schon längst 18. Und mit ihr zu fahren macht echt Spaß. Andernseits ist da diese gewisse Unsicherheit...aber ich kanns glaube ich trotzdem nicht lassen mit ihr zu fahren...aber eigntlich kann mir doch niemand was sagen, oder? ich könnte dann immernoch sagen, hey, sie ist in der Prüfbescheinigung eingetragen!

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06.12.2005, 22:08 Uhr

zu: Begleitperson?

Ja, aber zu unrecht (offensichtlich aufgrund eines Fehlers des Straßenverkehsamts), da sie ja die Bedingung 5 Jahre Führerschein nicht erfüllt. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass sie als Begleiterin nicht anerkannt wird, obwohl sie in der Prüfbescheinung aufgeführt ist. Das würde als Folge bedeuten, dass du ein Fahren ohne Fahrerlaubnis begehst und dich somit nach dem § 21 StVG strafbar machst (auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht).
Wenn deine Mutter sich mit Personalausweis ausweisen kann, wird es im Falle einer Kontrolle aber eher unwahrscheinlich sein, dass jemand wirklich genau nachprüfen will, ob sie den Führerschein auch seit 5 Jahren hat (denn sie ist ja in der Bescheinigung als Begleiterin aufgeführt). Aber dafür gibt es natürlich keine Gewähr.
Außerdem: Maßgeblich für die 5 Jahre ist das Datum der Ersterteilung. Das ist meistens nicht das Ausstelldatum des Führerscheins. Vielleicht hat deine Mutter vorher schon einen Moppedschein oder sowas gehabt?

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06.12.2005, 22:12 Uhr

zu: Begleitperson?

Nee, es ist ihre Ersterteilung. Also naja...da weiß ich allerdings auch nicht, was ich tun soll...Mein Fahrlehrer meinte eigentlich kurz danach, macht nichts, fahr auch mit ihr (er hatte sie auch als Fahrschülerin), aber ob man dem und dem Prüfer trauen sollte...naja... ich glaube ich informiere mich nochmal darüber, zur Sicherheit...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
07.12.2005, 16:20 Uhr

zu: Begleitperson?

Darf man fragen in welchem Bundesland du wohnst?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
07.12.2005, 19:07 Uhr

zu: Begleitperson?

unwissenheit schützt manchmal schon vor strafe. aber hier wohl nicht.
die fünf jahre werden wohl kaum geprüft. aber die punkte wohl schon.
die könnten ja auch nach dem eintrag hinzukommen. da mal auch eine frage:
was ist wenn die begleitperson nach dem eintrag als solche punkte erhält?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte

Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110

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