Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viktor
05.02.2006, 14:24 Uhr

Ich habe ein schlechtes Gewissen :(

So, die Geschichte ist mal:

Im Februar 2000 habe ich Fahrschule angemeldet. Ich habe auch Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen und habe so Ausweis gehabt.
Ich habe auch im Fahrschule-Unterricht teilgenommen. Trotzdem war schwierig für mich, weil ich gehörlos bin. So weit, so gut. Dummerweise habe ich die Nachweis für Unterrichtteilnahme mit nach Hause mitgenommen und seitdem spurlos verschwunden. Nun nach 6 Jahren ohne Führerschein und ohne Unterricht traue ich mich nicht, wieder diesselbe Fahrschule zu besuchen. Vielleicht würden Sie mich fragen, wieso ich erst nach 6 Jahren wieder bei Ihnen melde. Die wissen schon, dass ich gehörlos bin.
Najo, muss ich wieder Gebühren beim Rathaus zahlen? Das letzte Mal habe ich schon bezahlt. Muss ich nochmal zahlen? Und andere Fahrschule wechseln? (Das Problem ist, dass alle Fahrschülern mich anstarren wegen mein Behinderung -.-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
05.02.2006, 16:03 Uhr

zu: Ich habe ein schlechtes Gewissen :(

Nach 6 Jahren ist die Bescheinigung sowieso längst ungültig. Und natürlich musst du auch die Gebühren für den Führerscheinantrag nochmal bezahlen. Im Prinzip bringt dir also deinen damalige Ausbildung jetzt nichts mehr, mit Ausnahme des 1-Hilfe-Kurses.

Dass dich die anderen Fahrschüler anstarren, glaube ich nicht, ansonsten starrst du eben zurück. Du müsstest ja jetzt etwa 24 Jahre alt sein, da wirst du doch einige Erfahrung darin haben, dass manche Leute im Umgang mit Gehörlosen etwas komisch reagieren, also wird das wohl das kleinste Problem sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern woman1987
05.02.2006, 17:41 Uhr

zu: Ich habe ein schlechtes Gewissen :(

Also ich würde einfach die Fahrschule wechseln! Es gibt ja bestimmt nicht nur eine FS in deiner Gegend.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Arno63
05.02.2006, 18:49 Uhr

zu: Ich habe ein schlechtes Gewissen :(

Hallo Victor,
Da solltest Du Dir gar keinen Kopf drum machen, was die anderen von Dir denken!!! :-)
such Dir eine Fahrschule Deines Vertrauens und Du wirst sehen, die anderen haben ganz ähnliche Probleme wie Du.
Ich selbst habe mit Gehörlosen Fahrschülern wirklich super gute Erfahrungen gemacht!!!!!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen eine Vorfahrtstraße überqueren. Die Sicht nach beiden Seiten ist durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt. Wie verhalten Sie sich?

Den kreuzenden Verkehr durch Hupzeichen warnen

Die Kreuzung möglichst schnell überqueren

Vorsichtig in die Kreuzung hineintasten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-003 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich, wenn ein Bus an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet ist?

Warten, wenn Fahrgäste behindert werden könnten

Beim Vorbeifahren durch ausreichenden Abstand eine Gefährdung von Fahrgästen ausschließen

Nur mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, nötigenfalls anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B

Ich darf vor dem Radfahrer links abbiegen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Ich verzichte auf meine Vorfahrt, um die Kreuzung nicht zu verstopfen