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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern r0nald
15.02.2006, 15:57 Uhr

1 Jahr ?!

hi alle zusammen ...

hab mal ne kleine frage ...

Ich war heute bei der Theorieprüfung (zum 2mal) und bin wieder durchgerasselt (jaja ,ich sollte mehr lernen ;) ) und mitte märz ist 1 jahr seid anmeldung für den fs vorbei ...
wenn ich in 2 woche wieder zur tehorie gehe und bestehe (mal rein hypotetisch :P ) habe ich noch etwa 2 wochen bis das jahr vorbei ist ...
in dieser zeit werde ich fahrstunden und praktische prüfung wohl kaum schaffen (habe noch keine fahrstunden) ...
hat dieses eine jahr noch eine bedeutung ,wenn man die theorie bestanden hat ?
hab sowas mal gehört ,dass man dann trozdem theorie neu machen muss ,wenn man den lappen (komplett) nicht in einem jahr schafft !

wäre dem so bräucht ich in 2 wochen ja eh nich nochmal zur theorie gehn ,weil ich es so oder so wiederholen müsste !

könnte mir das jmd. genauer erläutern ...
liege ich richtig oder falsch ...

danke schonmal für alle produktiven antworten ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.02.2006, 16:57 Uhr

zu: 1 Jahr ?!

Wenn du jetzt die Theorie-Prüfung bestehst, dann hast du wieder ein Jahr Zeit, um auch die praktische Prüfung zu bestehen. Fleißig lernen lohnt sich für dich also durchaus ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern r0nald
15.02.2006, 18:25 Uhr

zu: 1 Jahr ?!

das war es was ich wissen wollte =)
vielen dank ;)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie einen Überholvorgang beenden?

Ohne den Überholten zu behindern, so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen

Dicht vor dem Überholten wieder auf die rechte Fahrbahnseite wechseln

Das Wiedereinordnen rechtzeitig und deutlich anzeigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-104 / 3 Fehlerpunkte

Was kann schon durch eine 20 %ige Überladung eintreten?

Überbeanspruchung der Bremsen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind