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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern janninchen
30.10.2006, 18:56 Uhr

Careless Driving in den USA

Hab gestern nen Unfall verursacht, ganz eindeutig allein meine Schuld:
Bin rueckwaerts aus der Parkluecke raus und (verstehe immer noch nicht wieso) viel zu weit zurueck, sodass ich die Tuer eines parkenden Autos landete. Die hat jetzt ne ziemliche Delle.
Mein Auto hat zum Glueck nur ne kleine Delle...
Die ganze Sache verkompliziert sich jetzt allerdings:
Zum ersten hab ich den Unfall in den USA verursacht. Wir hatten nen Polizisten da, der mir ein Ticket fuer "Careless Driving" ausgestellt hat. Das gibt 2 Punkte. Jetzt frag ich mich, ob das auf mein Punktekonto in Deutschland uebertragen wird?
Da ich noch in der Probezeit bin muesste ich doch dann sicher zum Aufbauseminar, oder? Wie lange hat man denn Zeit, daran teilzunehmen?
Fuer jede Anwort dankbar.

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30.10.2006, 19:13 Uhr

zu: Careless Driving in den USA

Hast Du das Ticket bereits bezahlt? Ich dachte, dort sei es üblich, von Ausländern eine erhöhte Schutzgebühr zu verlangen, wie in Deutschland übrigens auch.
Da die amerikanischen Behörden keine Meldung an die deutsche Führerscheinstelle machen werden, ist nicht zu erwarten, daß sich an Deinem Punktekonto hier etwas ändert, zumal das Punktesystem auch nicht ganz äquivalent ist.
Probezeitmaßnahmen ziehen nur Tatbestände nach sich, die den Kategorien A oder B im Sinne des bundeseinheitlichen Tatbestandskataoges zugeordnet sind. Hinsichtlich dessen hast Du, meiner Einschätzung nach, auch nichts zu erwarten.
Angaben wie immer ohne Gewähr, aber eigentlich sollte es keine fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen geben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern janninchen
30.10.2006, 20:39 Uhr

zu: Careless Driving in den USA

wow, danke, das beruhigt jetzt erstmal mein Gewissen...
Hab das Ticket noch nicht bezahlt, kommt erst in den naechsten Tagen offiziell mit der Post wenn ich das richtig verstanden hab.
Bist du dir sicher, dass die amerikanischen Behoerden den Unfall nicht melden?
Wenn man unbedingt will, dann kann man das sehr wohl als den Strassenverkehr behinderndes Fahrverhalten deklarieren (das ist dann wohl ein A-Delikt).
Aber hoffentlich behaeltst du Recht.
Auf jeden Fall erstmal vielen vielen Dank fuer deine Antwort!!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung haben Weisungen von Polizeibeamten?

Sie entbinden von der eigenen Sorgfaltspflicht

Ihnen ist Folge zu leisten

Ihnen ist nur Folge zu leisten, wenn sie mit den aufgestellten Verkehrszeichen übereinstimmen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-101 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Überholen verboten?

Wo der Gegenverkehr behindert werden könnte

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In allen Einbahnstraßen