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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sally5015
02.11.2006, 12:39 Uhr

LKW Füherschein

Mein Freund will seinen LKW Füherschein machen - dafür braucht man ja auch einen Erste Hilfe Kurs - er hat mal 2001 einen 8 Stündigen Kurs gemacht ist der noch gültig? Auf dem Schein steht kein Datum - wann der verfällt!

Kann mir das jemand beantworten??

Grüße aus dem Norden

Sally

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chrisx021983
02.11.2006, 12:54 Uhr

zu: LKW Füherschein

Der erste hilfe Kurs den er für den LKW-Führerschein braucht geht über 8 Doppelstunden also insgesammt 16 Stunden.

Steht auf der Bescheinigung den drauf das es ein Erste Hilfe kurs war, oder lebensrettende Sofortmassnahmen??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
02.11.2006, 22:21 Uhr

zu: LKW Füherschein

Sowohl lebensrettende Sofortmaßnahmen, als auch der ERSTE HILFE KURS haben im Bereich der Fahrerlaubnis keine zeitliche Befristung.
Sollte dein Freund 8 DOPPELSTUNDEN Ausbildung gemacht haben und aus der Bescheinigung klar hervorgehen, dass es sich um einen ERSTE HILFE KURS gehandelt hat, so ist dieser ausreichend zum Erwerb des LKW-Führerscheins.

Gruß
bs01

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-103 / 3 Fehlerpunkte

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Parkverbot außerhalb geschlossener Ortschaften

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-108 / 3 Fehlerpunkte

Welcher Mindestabstand muss vor einem Fußgängerüberweg beim Halten oder Parken eingehalten werden?

m

m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab