Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jj
03.03.2008, 14:07 Uhr

Ausland Führerschein

Hallo,

Ich habe ein Führerschein aus Syrian und wohne in Österreich (bin aber kein Österreicher). Mein Führerschein war hier in Österreich gültig für die ersten 6 monate, danach nicht mehr.
Meine Frage: kann ich mit diesen Führerschein in Deutschland durchfahren?

Danke!
JJ

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
03.03.2008, 20:45 Uhr

zu: Ausland Führerschein

Grundsätzlich darfst Du auch hier, wenn Du einen sogenannten "ordentlichen Wohnsitz" hast bis zu 6 Monaten mit Deiner syrischen Fahrerlaubnis fahren. Danach mußt Du die Umschreibung beantragen, sowie Theoretische und Praktische Prüfung ablegen (damit sollte man natürlich etwas früher beginnen).

Bist Du zu Besuch hier (ACHTUNG MEINE MEINUNG, NICHT GESETZ!) kannst Du wahrscheinlich immer Deinen Syrischen Führerschein benutzen, so ähnlich, wie es die LKW-Fahrer aus Nicht-EU-Staaten auch tun.
Hier gibt es allerdings auch besondere Abkommen!

Wenn Du beabsichtigst nach Deutschland zu ziehen, oder schon da bist, würde ich einfach mal zur Führerscheinstelle (Starßenverkehrsamts) Deines momentanen Wohnorts gehen und mich dort erkundigen.
Aber ich gehe mal davon aus, daß es das Starßenverkehrsamt nicht interessiert, wo Du vorher mit Deinem Führerschein gefahren bist, oder ob Du in einem EU-Staat gelebt hast.

Nochmal: Meine Meinung! Kein Gesetz!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jj
05.03.2008, 17:24 Uhr

zu: Ausland Führerschein

Danke Schön Drummer, dein Antwort ist 100% logisch nachvollziehbar.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
14.03.2008, 19:06 Uhr

zu: Ausland Führerschein

Hallo!
Lieber spät als nie!

Hab mich heute nochmal informiert.

Die 6 monatige "Fahrzeit" interessiert in Deutschland nicht!

Diese Vorgabe ist rein national und hat nichts mit EU-Recht zu tun.

Wenn Du also Deinen (festen) Wohnsitz in die BRD verlegst und hierbleiben möchtest, hast Du wieder sechs Monate Zeit zu fahren, ohne Deinen Führerschein umschreiben zu müssen,
bzw. eine Deutsche Fahrerlaubnis (Deiner Wahl) erwerben zu müssen!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-017-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-017-B

Fußgänger wechseln häufig die Straßenseite

Fußgänger betreten manchmal unachtsam die Fahrbahn

Parkende Fahrzeuge erschweren die Sicht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110

Sie müssen mit an- und abfahrenden Taxen rechnen

Sie dürfen parken

Sie dürfen halten