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Führerschein (D)


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
03.04.2005, 22:48 Uhr

zu: Führerschein B und Führerschein A125

wenn du vor 1980 oder so Klasse 3 gemacht hast, kannst du ihn in A1, BE und C1E umschreiben lassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
04.04.2005, 14:36 Uhr

zu: Führerschein B und Führerschein A125

»aber warum ist es in Österreich,schweiz und italien erlaubt???«

Ist es nicht, zumindest nicht in Ösiland. Es gibt allerdings die Möglichkeit, sechs Fahrstunden auf einer 125er zu absolvieren und anschließend den Eintrag B111 in den Führerschein zu bekommen, der einen zum Lenken der von dir genannten einspurigen KFZ berechtigt.

lG, Mike

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B

Ich verzichte auf meine Vorfahrt, um die Kreuzung nicht zu verstopfen

Ich darf vor dem Radfahrer links abbiegen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-118 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen neben anderen Fahrzeugen in zweiter Reihe halten?

Alle Fahrzeuge, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist

Taxen, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, wenn die Verkehrslage dies zulässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-002 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeibeamter regelt den Verkehr auf einer Kreuzung, an der vorfahrtregelnde Verkehrszeichen aufgestellt sind. Was gilt?

Die Regel "rechts vor links"

Die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen

Die Zeichen des Polizeibeamten