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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sternchen1357
23.05.2005, 14:34 Uhr

Miniunfall, Probezeit in Gefahr?

Hi

am Fr hab ich auf nem Parkplatz rückwärts ausgeparkt und dabei einem Auto (das schräg vor einer Parklücke stand) an der Stoßstange leicht den Lack abgekratzt. Ich war erst mal fertig, denn sowas ist mir noch nicht passiert und das Auto hat man in den Spiegeln nicht gesehen. Als ich den Kopf drehte "krachte" es schon. War mit nem geleasten Firmenauto unterwegs. Mit der älteren Frau vom anderen Auto wurden wir schnell einig, wegen Versicherung, Lackieren usw und mein Vater musste nen Unfallbericht an die Firma abgeben.
Ich bestreite auch gar nicht, dass ich nicht schuld bin, aber hat das Ganze irgendwelche Folgen für mich? Wegen Probezeit und so?
DANKE

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
23.05.2005, 14:40 Uhr

zu: Miniunfall, Probezeit in Gefahr?

»aber hat das Ganze irgendwelche Folgen für mich? Wegen Probezeit und so?«

Hat keine Folgen, wenn der Unfall nicht polizeilich aufgenommen wurde.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sternchen1357
23.05.2005, 15:30 Uhr

zu: Miniunfall, Probezeit in Gefahr?

Nein die Polizeit hat nix damit zu tun gehabt, wurde nicht mal erwähnt *g* Der "Schaden" ist ja auch "nur" vielleicht knapp 100 €, deshalb haben wir die Polizei aus dem Spiel gelassen.
Puh, danke!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Vor Bordsteinabsenkungen

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen