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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnappi
25.05.2006, 14:35 Uhr

Führerschein mit 17 --> 18

Hallo! Ich habe mit 17 den Führerschein (begleitetes Fahren) gemacht. Jetzt bin ich 18, war aber noch nicht bei der Kreisverwaltung um meinen "neuen" Führerschein abzuholen. In wiefern ist der "alte" noch gültig? Darf ich damit jetzt auch schon alleine fahren?
LG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern NFS89
25.05.2006, 14:46 Uhr

zu: Führerschein mit 17 --> 18

Nein, ich glaube du darfst erst alleine fahren, wenn du den neuen Führerschein in den Händen hälst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pusteblume
25.05.2006, 15:12 Uhr

zu: Führerschein mit 17 --> 18

Ja, darfst du. Habe auch meinen Führerschein mit 17 gemacht und in dem steht drin, dass ich bis 17 nur in Begleitung fahren darf, der Führerschein allerdings auch noch 3 Monate nachdem ich 18 geworden bin, gültig ist. Kannst also problemlos noch mit deinem "alten" Führerschein fahren, solange du die 3 Monate noch nicht überschritten hast.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei dieser Linie in der Fahrbahnmitte beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B

Sie dürfen die Linie

- nur überqueren, wenn es der Gegenverkehr zulässt

- nur zum Überholen überqueren

- nicht überqueren oder über ihr fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen