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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Scaleo
15.08.2006, 14:15 Uhr

Bekomm ich den Führerschein sofort?

Ich hatte gestern meine Führerschein Prüfung für begleitetes Fahren mit 17.
Ich bin auch scfhon seit Mai 17. Ich habe vom Prüfer eine Bescheinigung erhalten mit der ich mir im Landrats amt meinen Führerschein abholen kann.

Wenn ich nun ins Landratsamt gehe, bekomme ich dann die Bescheinigung sofort oder muss die erst bestellt werden?

Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Scaleo
15.08.2006, 14:19 Uhr

zu: Bekomm ich den Führerschein sofort?

also auf gut deutsch:

reinlatschen =>> Abholen => rauslatschen => Autofahren

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-106 / 3 Fehlerpunkte

In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-106

Nach rechts

Geradeaus

Nach links

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-017 / 3 Fehlerpunkte

Welche Folgen kann es haben, wenn man unter Einwirkung von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) ein Kraftfahrzeug führt?

Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot

Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung

Geld- und/oder Freiheitsstrafe

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind