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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nikeman
01.10.2006, 15:18 Uhr

Bald Rollerführerschein ab 15?

Hey Leute. Ich weiß, dass man den Rollerführerschein erst ab 16 machen darf, aber ein Bekannter von mir hat mir erzählt, dass man ab 01.04.07 den Rollerführerschein (Klasse M) ab 15 machen darf. Ich wollte mich im Internet darüber informieren, doch ich habe keinerlei Infos gefunden. Jetz suche ich hier Rat. Der Rollerführerschein ab 15 würde sich bei mir besonders lohnen, da ich im März nächsten Jahres 15 werde. Danke schon mal im Vorraus für die Info.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Capt. Farrell
01.10.2006, 15:25 Uhr

zu: Bald Rollerführerschein ab 15?

Ich kenn mich da jetzt nicht aus, aber wenn man dazu nichts im Internet findet, wird's auch nicht so sein...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ping
01.10.2006, 16:26 Uhr

zu: Bald Rollerführerschein ab 15?

Stimmt nicht!

Ist und war nur ein dummes Gerücht! Klasse M ist weiterhin erst ab 16 machbar!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142

Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken

Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten

Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

Über Schachtdeckeln

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen