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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nilkrokodil
30.10.2006, 17:10 Uhr

Führerschein ab 17 - Beifahrer

Hallo ich habe eine Frage...
Ich mache gerade den Führerschein ab 17 und habe auch bald die Prüfung.
So meine frage ist jetzt mit dem Beifahrer... Also der muss ja mindestens 5 Jahre den Führerschein haben, was ist denn wenn der mal weg war und die 5 Jahre noch ncih um sind, er ihn aber iegenltich schon weitaus über 5 Jahre hatte?
Danke für eure Hilfe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
30.10.2006, 18:31 Uhr

zu: Führerschein ab 17 - Beifahrer

dann darf er noch nicht mit dir fahren, wenn er über 6 jahre den führerschein hat, trotzdem aber einige zeit nicht hatte, wegen verstoß bsw. darf er noch nicht mit dir fahren. Is ja eigentlich logisch.

mfg
damario

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-013 / 3 Fehlerpunkte

Jemand hat soeben eine Haschisch-Zigarette geraucht. Darf er anschließend ein Kraftfahrzeug führen?

Ja, weil das Rauchen einer Haschisch-Zigarette unbedenklich ist

Nein, weil er dann fahruntüchtig sein kann

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren

Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben

Einfach durchfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-102 / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Überholen auch auf übersichtlichen und geraden Fahrbahnen gefährlich sein?

Weil die Geschwindigkeit des Gegenverkehrs oft

- zu niedrig eingeschätzt wird

- zu hoch eingeschätzt wird