Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
28.12.2008, 14:10 Uhr

Begleietetes Fahren - neue Begleitperson eintragen

Hallo!

Ich wohne in Baden-Württemberg.

Ich hab seit fast 3 Wochen den B17. Die Begleitpersonen sind meine Eltern.

Morgen bin ich für 2 Tage bei meinen Großeltern. Wäre es möglich, morgen das zu beantragen, dass ich morgen gleich mit ihm fahren könnte oder dauert das länger?

Muss ich da zum Landratsamt gehen oder wohin? Und muss das dann im gleichen sein, weil meine Großeltern wohnen in einem anderen Landkreis.

Vielen Dank!
Euer Yoshi08

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
28.12.2008, 14:21 Uhr

zu: Begleietetes Fahren - neue Begleitperson eintragen

Da der Begleiter nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben darf, muß das überprüft werden. Im Regelfall wird also eine Eintragung nicht sofort möglich sein. Zuständig ist das Landratsamt/Führerscheinstelle, die DEINEN Führerschein ausgestellt hat. Anrufen, Nachfragen !!!
Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
28.12.2008, 14:29 Uhr

zu: Begleietetes Fahren - neue Begleitperson eintragen

Behörden sind ja recht schnell, aber nach den Weihnachtsfeiertagen werden die sowieso einen Berg Arbeit haben. Und 2 Tage lohnt doch sowieso kaum, hast du deine Großeltern überhaupt gefragt, ob die dich mit ihrem Auto fahren lassen wollen? Ich würd den Aufwand nur betreiben, wenn du öfters da bist...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
28.12.2008, 18:46 Uhr

zu: Begleietetes Fahren - neue Begleitperson eintragen

Ok, vielen Dank für eure Antworten.

Na ja, dann werd ich´s jetzt wohl erst mal nicht machen.

Auch wenn´s nur laut BKat. ein B-Verstoß ist, werde ich es unter keinen Umständen riskieren  

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.12.2008, 19:06 Uhr

zu: Begleietetes Fahren - neue Begleitperson eintragen

Obwohl es nur ein B-Verstoß wäre, würde die Fahrerlaubnis widerrufen und erst neu erteilt werden, wenn du an einem Aufbauseminar teilgenommen hättest.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
01.01.2009, 14:01 Uhr

zu: Begleietetes Fahren - neue Begleitperson eintragen

Oh nein, das riskier´ich nicht, vielen Dank :)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Die Ladung könnte beschädigt werden

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-009 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einer Schule. Kinder verlassen das Schulgelände. Womit müssen Sie rechnen?

Dass Kinder

- mit ihren Fahrrädern unvorsichtig auf die Fahrbahn fahren

- sich immer verkehrsgerecht verhalten

- ausgelassen auf die Fahrbahn stürmen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen rechts abbiegen. Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B

Der Fußgänger könnte den Lkw vorbeilassen und dann vor Ihnen die Fahrbahn überqueren

Nach dem Abbiegen des Lkw können Fußgänger von der gegenüber liegenden Seite kommen

Der Lkw wird anhalten