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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FaboOo_92
17.07.2009, 20:41 Uhr

Samstags Geburtstag also keine Stelle zum Abholen des Schein

Hallo Leute,

Ich habe schon vor 2 Wochen meine Praktische Prüfung abgelegt und bestanden, ich werde morgen (Samstag) 17 und dürfte ja normal mit einer Begleitung ein Fahrzeug führen.

Da mein Geburtstag ja leider auf den Samstag fällt kann ich meinen Schein leider nicht abholen da die Führerscheinstelle Samstags nicht offen hat.

Darf ich trotzdem fahren und würde dann nur bei einer möglichen Kontrolle eine Strafe von 10€ bekommen oder hätte das weitere Folgen?
Die Polizisten können ja nachfragen ob ich bestanden habe oder nicht.

Nun habe ich auch einen Roller hierstehen darf ich diesen fahren und müsste bei einer Kontrolle auch nur ein Bußgeld in Höhe von 10€ erwarten oder drohen mir da auch höhere Strafen?

Die Klasse M ist ja im BF-17 Schein enthalten auch ohne Begleitung.

Danke für die Hilfe...=)

Mit freundlichen Grüßen

FaboOo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
17.07.2009, 21:55 Uhr

zu: Samstags Geburtstag also keine Stelle zum Abholen des Schein

siehe dein anderes posting

mfg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-103 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. Was sollten Sie in der Regel zuerst tun?

Zur nächsten Telefonzelle fahren und Rettungsdienst alarmieren

Prüfen, wie schwer die Verletzungen sind

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-109 / 3 Fehlerpunkte

Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

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Es ist immer zu warten, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Hinweis auf vorhandene elektrische Oberleitungen

Der Schienenverkehr hat immer Vorrang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-017 / 3 Fehlerpunkte

Welche Folgen kann es haben, wenn man unter Einwirkung von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) ein Kraftfahrzeug führt?

Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung

Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot

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