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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr (- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 DaRealAd
01.01.2005, 08:18 Uhr
zu: Vorfahrt genommen aus ruhendem Verkehr in Probezeit
Also normalerweise sagen es die Polizisten schon vor Ort wenn du eine Anzeige bekommst. Wurdest du darauf vielleicht hingewiesen: "Sie stehen im Verdacht eine Vekehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben. Sie können sich jetzt dazu äußern oder auch später schriftlich, müssen aber auch nichts dazu sagen." oder so ähnlich? Oder wurdest du mündlich "verwarnt"?
 Philipp 
01.01.2005, 12:18 Uhr
zu: Vorfahrt genommen aus ruhendem Verkehr in Probezeit
>Wenn ich Berufsschule habe (jeden Freitag und jeden zweiten Dienstag) kriege ich aber meistens eins von den Autos meiner Eltern, <
Hauptsacher die Wagen sind auch so versichert, dass DU sie auch fahren darfst....
 xgoedex
01.01.2005, 12:33 Uhr
zu: Vorfahrt genommen aus ruhendem Verkehr in Probezeit
So wie ich das bewerte, hat der Unfall überhaupt nix mit Vorfahrt zu tun.
Das ist ein Fehler beim Ein- u. Anfahren (in den fließenden Verkehr) mit Unfallfolge (§ 10 StVO).
Das kostet normalerweise 35 Euro und fertig.
Da die Polizei aber Fotos gemacht hat usw. vermute ich mal, dass sie wegen dem schreienden Kind vorsorglich einen Unfall mit Personenschaden aufgenommen haben. Wenn das Kind noch zu klein ist, kann es ja nicht sagen, ob es verletzt ist. Man kann daher erstmal nur vermuten, dass es vielleicht was hat, wenn es so sehr schreit.
Ich würde also an deiner Stelle mal bei dem Unfallgegner anrufen und mich nach dem Zustand des Kindes erkundigen. Das sollte dir sowieso viel wichtiger sein, als die Frage, was wohl die Freunde und Bekannten zu deinem Unfall sagen.
 Security_neu
01.01.2005, 13:23 Uhr
zu: Vorfahrt genommen aus ruhendem Verkehr in Probezeit
Ich dachte immer dass ich bei einem selbstverschuldeten Unfall IMMER 35 EURO zahlen muss, aber nicht dass ich mal mehr zahlen muss und auch noch Punkte dafür bekommen.
Das wäre mir neu.
 Philipp 
01.01.2005, 22:30 Uhr
zu: Vorfahrt genommen aus ruhendem Verkehr in Probezeit
@ Jan T.
Jo, dachte nur weil du von mehreren Autos gesprochen hast und die Versicherung für die Autos dann meistens erheblich teurer werden, wenn Personen unter 25 (weiß die Grenze jetzt nicht genau) die Fahrzeuge fahren.
Gruß,
Philipp
 Andreas A.
03.01.2005, 02:14 Uhr
zu: Vorfahrt genommen aus ruhendem Verkehr in Probezeit
Wenn du 35 Euro bezahlen musst, dann ist das sicher kein Verwarnungsgeld mehr. Das ist dann ein Bußgeld. Und sobald Bußgeld ansteht, hat das automatisch Auswirkungen auf die Probezeit, Nachschulung etc.
Eine amtliche Mitteilung erhält man aber soweit ich gelesen habe nicht. Man muss sich selber darum kümmern. Sonst fährt man ab einer gewissen Zeit ohne gültigen Führerschein.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen bei "Grün" nach links abbiegen, links neben Ihnen will eine Straßenbahn geradeaus weiterfahren. Was ist richtig?
Gegenseitige Verständigung, weil keine Regel besteht
Sie müssen warten
Die Straßenbahn muss warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem Bahnübergang, dessen Schranken geöffnet sind. Wie verhalten Sie sich?
Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, Bahnstrecke beobachten
Mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren, weil in solchen Fällen der Straßenverkehr immer Vorrang hat
Vor dem Bahnübergang warten, wenn auf ihm wegen Stau angehalten werden müsste
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte
Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?
Sie müssen
- den Verletzten Hilfe leisten
- die Unfallstelle absichern
- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern
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