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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern IKK0505
24.05.2005, 14:29 Uhr

Das Aussehen von Parkscheiben

Eine Frage: wer, weiß, ob um eine Parkscheibe herum etwas sein darf? Wir haben vor, ein Papiermedium (Thema Gesundheitsförderung für Autofahrer) mit einer angehängten Parkscheibe produzieren zu lassen. Die Parkscheibe liegt an der langen Seite gefaltet hinten auf. Das Faltblatt ist im Format größer als die Parkscheibe.
Darf um die Parkscheibe herum (die natürlich vom Aussehe StVO 291 entspricht) etwas sichtbar sein? Ich habe schon Parkscheiben gesehen, die auf Hintergrund aufgebracht wurden - ist das in Ordnung?
Diese Rückseite/den Rand ganz weiß zu belassen, sieht eben nicht so schön aus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern IKK0505
24.05.2005, 15:44 Uhr

zu: Das Aussehen von Parkscheiben

danke, hm, und wie sieht es nun um die Parkscheibe rum aus? Irgendwie ist das nicht wirklich geregelt. ABer besser ist es wohl, rausragende Ränder neutral zu belassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.05.2005, 15:50 Uhr

zu: Das Aussehen von Parkscheiben

Das resultiert übrigens aus der Tatsache, daß die Parkscheibe ein eingetragendes, offizielles Verkehrszeichen ist. (VZ )

Obwohl das "Verzieren" verboten ist, verliert idR eine verzierte Parkscheibe nicht seine Gültigkeit, auch wenn man sein Recht dann manchmal via Gericht erkämpfen muß.

Ich persönlich hatte mal eine Zeitlang keine Parkscheibe. Hab dann immer einen Zettel geschrieben mit dem Text "Hallo, ich bin eine Parkscheibe und liege seit 12 Uhr hier."
Solange der gut lesbar hinter der Windschutzscheibe liegt, sollte es keine Probleme geben.

Wichtig ist, daß die Uhrzeit deutlich und gut lesbar ist, vorallem muß die Uhrzeit sich vom Rest abheben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sim
24.05.2005, 16:28 Uhr

zu: Das Aussehen von Parkscheiben

*lol* Wie geil ist das denn, hast auch mal eine nette Notiz von 'ner Politesse zurückbekommen? ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.05.2005, 16:32 Uhr

zu: Das Aussehen von Parkscheiben

Leider nicht, ich warte immernoch drauf :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104

Es kommt

- eine Kreuzung mit abknickender Vorfahrt

- eine scharfe Rechtskurve

- eine starke Steigung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005

Sie dürfen nicht nach links weiterfahren

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach links anzeigen

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist