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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 771616
15.01.2010, 21:17 Uhr

Streckenverbot aufgehoben

Annahme:
Wir sind auf einer Bundesstraße.
Es gilt 70 km/h, da demnächste eine Einmündung kommt, an der Autos die Bundestraße befahren oder verlassen können. Es gibt keinen Beschleunigungstreifen.

Nach dieser Einmündung wird ca. 300 m später die Beschränkung wieder aufgehoben.
Ab wann darf ich wieder auf 100 km/h beschleunigen?

100 m, 200 m vor dem Schild, das das Streckenverbot aufhebt?
Oder erst nachdem ich an dem Schild vorbeigefahren bin?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.01.2010, 21:24 Uhr

zu: Streckenverbot aufgehoben

Das Streckenverbot beginnt mit dem Zeichen und endet mit dem Aufhebungszeichen.

Entgegen anderslautender, nicht ausräumbarer Gerüchte darf auch auf dem gesamten Bereich gemessen werden. :)

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B

Sofort stark bremsen und bremsbereit bleiben

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, weil die Kinder bestimmt stehen bleiben

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, um einen Nachfolgenden nicht zu behindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-110 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn vor Ihnen ein Nebelfeld die Sicht stark behindert?

Dicht aufschließen, um sich an den Schlussleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs zu orientieren

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößern

Geschwindigkeit rechtzeitig den Sichtverhältnissen anpassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren