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Bußgeld, Punkte, Probezeit
Kins
26.07.2005, 13:06 Uhr
Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???
Ich bin mittlerweile 18 Jahre alt und bin ab dem 15 Lebensjahr Roller gefahren.Verkürzt sich meine Probezeit deshalb auch um 1 Jahr statt wie beim 125er Führerschein um 2 Jahre????
#89120
Georg_g
26.07.2005, 16:48 Uhr
zu: Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???
Ein Roller, egal ob Mofa oder Klasse M, bewirkt leider keinen Beginn der Probezeit. Du hast also für die Klasse B 2 Jahre Probezeit.
#89143
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-001 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie tun, wenn Sie den Fahrstreifen wechseln wollen?
Fahrstreifenwechsel rechtzeitig ankündigen
Auf nachfolgenden Verkehr achten
Vor dem Fahrstreifenwechsel immer stark abbremsen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte
Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?
Wenn das rote Blinklicht erloschen ist
Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet
Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-011 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen links abbiegen. Welche Schwierigkeiten können dabei auftreten?
Mit entgegenkommenden Linksabbiegern kann es zu gefährlichen Missverständnissen kommen
Die Sicht auf entgegenkommende, geradeaus weiterfahrende Fahrzeuge kann durch entgegenkommende Linksabbieger behindert sein
Beim Abbiegen voreinander ist ein Blockieren der Kreuzung durch die beiden Linksabbieger wahrscheinlich
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