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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern OmV
20.04.2006, 01:16 Uhr

Alkohol in der Probezeit...

Wollte fragen, wie das jetzt mit dieser 0,0 Promille-Grenze aussieht?
Wurde das schon beschlossen?

Befinde mich naemlich in der Probezeit und hab mir gesagt, dass ich keinen einzigen Schluck trinken werde, wenn ich fahren muss.

Bin jedoch heute doch gefahren, obwohl ich etwas (wirklich nicht viel) getrunken habe, und bin mir jetzt total unsicher.

Kam heute mit einer Freundin auf das Thema, und sie war der Meinung, dass das noch nicht gilt?!
Wenn das stimmt, wie viel Promille darf man denn dann haben? 0,3 oder?
Irgendwie sagt jeder was anderes...

Hab nicht vor, wieder zu trinken (auch wenn es nur ein kleines Bier ist), nicht, dass ihr mich da falsch versteht, moecht nur wissen, wie das jetzt wirklich geregelt ist.

Gruß, OmV.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
20.04.2006, 03:26 Uhr

zu: Alkohol in der Probezeit...

Nein, das war bis jetzt nur mal im Gespräch, beschlossen ist da nichts.

Es gelten also in der Probezeit genau die gleichen Alkoholgrenzen wie immer.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern OmV
20.04.2006, 10:38 Uhr

zu: Alkohol in der Probezeit...


Okay, danke fuer die Antwort.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-106 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten, wenn Sie überholt werden?

Geschwindigkeit nicht erhöhen

Möglichst weit rechts fahren

Geschwindigkeit erhöhen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?

Wenn das rote Blinklicht erloschen ist

Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge

Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge