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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sandra
01.02.2007, 21:24 Uhr

Probezeit wurde bereits Verlänger + 1 Punkt

Hallo,
Ich habe vor 2 Jahren wegen Überfahrens einer roten Ampel ein Nachschulung machen muessen.D.h die Probezeit wurde bis 2008 verlängert.Gestern wurde ich angehalten weil ich während der Fahrt telefoniert habe.
Das ich einen Punkt und 40 € zahlen muss ist mir bekannt aber kommt da noch etwas auf mich zu?
Danke im vorraus
mfg
Sandra

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
01.02.2007, 22:22 Uhr

zu: Probezeit wurde bereits Verlänger + 1 Punkt

nein, handynieren ist ein b-delikt.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sandra
01.02.2007, 23:32 Uhr

zu: Probezeit wurde bereits Verlänger + 1 Punkt

Puhh... danke für die schnelle antwort, doch noch gut einschlafen ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.02.2007, 00:02 Uhr

zu: Probezeit wurde bereits Verlänger + 1 Punkt

träum was schönes :)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-022 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist zu rechnen, wenn Kinder an einer Ampel warten?

Dass die Kinder

- schon losrennen, wenn die Ampel in meiner Fahrtrichtung von Grün auf Gelb umschaltet

- auch bei Rot loslaufen, weil es ihnen zu lange dauert

- sich gegenseitig auf die Fahrbahn schubsen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt