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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 strokaro
11.03.2007, 17:26 Uhr
Geblitzt in Belgien - Strafbefehl
Hallo,
ich wurde im Januar in Belgien auf der Autobahn mit 30 km/h zu viel geblitzt. Bekam dann im Februar Anhörbogen, den ich auf Anraten mehrerer Bekannter ignorierte, da angeblich noch kein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und Belgien sein soll. Vor ein paar Tagen flatterte nun ein weiterer Brief herein:
Sie haben eine Strafverfolgung gegen mich eingeleitet. Mir wird angeboten, 120 Euro zu zahlen, damit Verfahren eingestellt wird. Ansonsten würde ich von dem zuständigen Amt "wegen der vorgenannten Beschuldigungen verfolgt werden" und es steht mir "frei, diesem Vorschlag nicht nachzukommen. In diesem Fall" setze ich mich "der Strafverfolgung aus".
Gibt es nun schon ein Abkommen, dass Beträge über 70,- Euro vollstreckt werden können (beim ADAC wurde es für Frühjahr 07 angekündigt) oder ist es immer noch nicht zwischen den Ländern geregelt.
Wenn keiner was genaues weiß, bezahle ich lieber, aber ich wäre froh, wenn jemand guten Rat geben könnte, der auch wirklich "sicher" ist, da alle Bekannten nicht richtig sicher waren!
Vielen Dank schon einmal!!!

 to
11.03.2007, 23:13 Uhr
zu: Geblitzt in Belgien - Strafbefehl
Wenn die Amtshilfe zwischen den belgischen und den deutschen Behörden schon soweit geht, dass sie Dich ermitteln und anschreiben, dann kommst Du aus der Nummer auch nicht mehr raus.
Merke:
Benimm dich im Ausland nicht wie eine Sau!
 strokaro
12.03.2007, 19:30 Uhr
zu: Geblitzt in Belgien - Strafbefehl
Das hab ich mir nämlich auch schon so gedacht....
Hab mich eigentlich nicht wie Sau benommen, nur leider nicht vorher informiert und diese Schilderflut nach der Grenze nicht schnell genug entziffert. Wusste nicht, dass man in Belgien nur 120 auf der Autobahn fahren darf. Nun bin ich schlauer! Aber wohl auch 120,- Euro leichter...
Danke für Rückmeldung!
 Ps2spieler
12.03.2007, 22:28 Uhr
zu: Geblitzt in Belgien - Strafbefehl
wenigstens bekommst keine Punkte in Flensburg (leider sind die Geldstrafen in Belgien höher).
Soweit ich weiß gibt es nur zwischen Deutschland und Österreich ein abkommen.
Solang du in nächster Zeit nicht nach Belgien musst können die Belgier nichts machen. (Meines Wissen bin wir aber nicht sicher)
Aber auf Kurz oder Lang kann man sich sicher drauf einstellen das alle Länder innerhalb der EU zusammenarbeiten bei Bussgelder im Straßenverkehr.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte
Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen
Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen
Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-005 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Auf den Anfang einer Autobahn
Auf den Anfang einer Kraftfahrstraße
Auf das Ende einer Autobahn
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte
Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?
Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind
Rechtzeitig und vorsichtig bremsen
Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen
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