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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dax
19.05.2008, 21:55 Uhr

2.Verstoß in der Probezeit

Hallo,

ich bin im November 2005 mit 38kmh ausserhalb geschlossener Ortschaften zu schnell geblitzt worden. Ich bekam dann 100€ Strafe 3 Punkte und eine Nachschulung. Meine Punkte dürften ja somit mittlerweile wieder weg sein oder?

Jetzt habe ich noch eineinhalb Monate Probezeit! Nun bin ich wieder ausserhalb geschlossener Ortschaften mit 26kmh zu schnell geblitzt worden.

Habe schon gelesen, das ich jetzt wieder 3 Punkte bekomme und zu einem " freiwilligen Gespräch eingeladen werde.

Meine Probezeit endet ja jetzt trotzdem in eineinhalb Monaten oder?

Was passiert mir jetzt wenn ich jetzt wieder einen Verstoß begehe? (Nach der Probezeit)

Was darf ich mir noch alles erlauben, bzw wie lange darf ich mir jetzt nichts mehr erlauben?

Was bringt mir das wenn ich an so einem freiwilligen Gespräch teilnehme, ausser Punkteabbau?

Bitte um zahlreiche Antworten!!

Dankeschön schon mal!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.05.2008, 23:18 Uhr

zu: 2.Verstoß in der Probezeit

» Was passiert mir jetzt wenn ich jetzt wieder einen Verstoß begehe? (Nach der Probezeit) «

Du hast aber bereits eingerechnet, daß Deine Probezeit damals um 2 Jahre verlängert wurde, oder? (Nur um sicherzugehen).

Nach der Probezeit drohen Dir keine besonderen fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen. Solange die Owi im VZR eingetragen ist, musst Du damit rechnen, dass bei eventuellen weiteren Verstößen das Bußgeld erhögt wird. Bei einer weiteren Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 25 km/h innerhalb des nächsten Jahres droht Dir ein Fahrverbot, aber das hat mit der Probezeit nichts zu tun.

» Was darf ich mir noch alles erlauben, bzw wie lange darf ich mir jetzt nichts mehr erlauben? «

Hm, was meinst Du damit? Geschwindigkeitsübertretungen werden nicht illegaler, als sie es schon sind ;)

»
Was bringt mir das wenn ich an so einem freiwilligen Gespräch teilnehme, ausser Punkteabbau?
«


Möglicherweise eine sinnergreifende Erleuchtung -.-
Im Ernst: Es bringt, wie gesagt, 2 Punkte Rabatt. Wenn Du nicht vorhast, die Punkte dauerhaft zu sammeln, kannst Du Dir gut überlegen, ob Du Dir das Geld nicht sparen willst.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Der Radfahrer muss warten

Sie müssen warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen