Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

FAHRTIPPS Smalltalk :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern cheffire
24.06.2007, 21:26 Uhr

Fahrverbot ab oder über 3,5 to

hallo Zusammen,
ich habe einen Sprinter 313 cdi 3,5 to Gesamtgewicht. Meine Frage ist fällt er in das fahrverbot über 3,5 to rein oder bin ich damit an der grenze. Über Antworten wäre ich sehr dankbar, vielen dank schon mal! gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
24.06.2007, 21:37 Uhr

zu: Fahrverbot ab oder über 3,5 to

Welches Fahrverbot »das fahrverbot über 3,5 to« meinst Du?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-103 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-103

Vorfahrtstraße

Parkverbot außerhalb geschlossener Ortschaften

Kraftfahrstraße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch können Sie bei längerem Warten vor geschlossenen Bahnschranken die Umwelt schonen und Kraftstoff sparen?

Durch Abstellen des Motors

Durch Schalten in den Leerlauf

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen