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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Borni
06.01.2005, 18:38 Uhr

zu: Kennzeichen beim Umzug wechseln?

Es besteht die Pflicht des Fahrzeughalters, sich Änderungen der Personalien in die Zulassung eintragen zu lassen. Nur so haben die Regionalklassen der Versicherung einen Sinn. Schließlich bist Du ja zukünftig am hohen Unfallaufkommen in Berlin beteiligt. Ein neues Kennzeichen wird Dir dabei ebenfalls zugeteilt. Ausnahmeregelungen sind mir nur für Behörden bekannt. Eine unterlassene Ummeldung in der Zulassung kann im dümmsten Fall als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.

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06.01.2005, 21:02 Uhr

zu: Kennzeichen beim Umzug wechseln?

Das sind zum einen die, die sich eben nicht umgemeldet haben, oder auch privat genutzte Firmenfahrzeuge. Hier ist der Halter die Firma, dass Kennzeichen trägt also die Buchstaben des Firmensitzes. Besonders auffällig ist hier zum Beispiel F für Frankfurt /Main mit dem Zusatz
"- DB" für Dienstfahrzeuge der Deutschen Bahn AG. Hier ist der Halter die Deutsche Bahn mit Firmensitz in Frankfurt/Main. Es gibt tausend andere Beispiele.

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06.01.2005, 22:49 Uhr

zu: Kennzeichen beim Umzug wechseln?

>Was ist mit der Möglichkeit, die neue Wohnung als Zweitwohnsitz anzumelden?<

Genau das.
Ich selbst bin Student in Trier und hab meine Bude hier auch als Zweitwohnsitz angemeldet, und bisher hat sich keiner beschwert.
Außerdem kann ich mir vorstellen, dass die besseres zu tun haben, als nachzuprüfen wo welches Auto rumfährt. Also: In Berlin den Zweitwohnsitz anmelden und den Rest so lassen wies is.

MfG Martin

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125

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