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31.03.2005, 15:21 Uhr

Anhängelast

Darf die im Fahrzeugschein stehende Anhängelast in keinem Fall überschritten werden, oder kann man bei Nichtbefahren von Gefällstrecken größer ? auch mehr anhängen, wenn das zulässige Zuggesamtgewicht nicht überschritten wird?

In meinem Fall:
max.zul. Anhängelast: 2000 kg
Gewicht des Hängers: 2200 kg
Leergewicht Zugfahrz.: 2100 kg
zul.Zugges'gewicht: 4500 kg

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31.03.2005, 16:40 Uhr

zu: Anhängelast

ich meinet natürlich auf Steigungen bezogen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
31.03.2005, 16:56 Uhr

zu: Anhängelast

Nein, die im Schein angegebene Anhängelast gilt für alle Strecken. Es handelt sich hierbei aber um das tatsächliche Gewicht des Anhängers ohne die Stützlast, nicht um das zGG.
Evtl (je nach Fahrzeug) kann es sein dass für niedrige Steigungen/Gefällstrecken (z.B bis 8% oder so) eine höhere Last unten als Bemerkung dabeisteht. Wenn nicht, dann gilt auch im Flachland der oben eigetragene Wert.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist

Dass der Vorausfahrende rechts blinkt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B / 3 Fehlerpunkte

Warum ist hier ein großer Seitenabstand erforderlich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B

Weil der Anhalteweg länger als auf trockener Straße ist

Weil sonst Spritzwasser die Sicht erschwert

Weil Sie sonst auf Wasserlachen zu spät reagieren können