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12.04.2005, 22:10 Uhr

Kosten Aufbauseminar

Bin 3 Monate vor Ablauf meiner Probezeit an einer Ampel in Frankfurt wegen 0,3 sek rotlicht fotografiert worden :-).

Nach hin und her, auch mit Anwalt, steht mir eine Nachschulung, alias "Aufbauseminar" ins Haus.

Hier auf der Fahrtipps.de Seite hab ich so ein Richtmaß für Fahrschulhonorar zwischen 200 und 250 € gelesen.

Bei uns im Saarland gibt es ne Koordination von Nachschulungen. Die "nette" Frau will gerne 200 € Anzahlung plus 150-200 €, wie sie anscheinend gerade gelaunt ist.

Das Geld geht laut aussage der Frau voll an die Fahrschule, kann ich mir aber nicht vorstellen.

Darüber hinaus, kann ich nicht zu jedem Termin erscheinen, da ich einen auf je 1 Monat befristeten Arbeitsvertrag habe, wobei ich den Urlaub erst nach dem abgearbeiteten monat nehmen kann.

Somit droht mir beim Fernbleiben der Arbeitsstelle der Arbeitsplatzverlust. Ausserdem fehlt mir das Geld, was ich brauche.


Ist dieser Preis "normal" für eine "normale" Nachschulung?!
Ist das die Regel, dass man sich bei einer "Koordinierungseinrichtung", in meinem Fall eine Familie, anmeldet?!!

Fragen über Fragen, ich hoffe auf Antworten, die mir weiterhelfen.

Vielen Dank & Grüße

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14.04.2005, 10:59 Uhr

zu: Kosten Aufbauseminar

Ich hab mal ne generelle Frage zum Aufbauseminar.
Sollte eigentlich einen Bescheid bekommen,es wurde aber bis jetzt nur ein Bußgeldbescheid geschickt.Warte jetzt schon ca. einen Monat auf das andere. Gibt es da auch so etwas wie eine 3monatige Frist?
Bitte um antwort.
liebe Grüße

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass der Vorausfahrende rechts blinkt

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?

Er wird

- seine Geschwindigkeit stark vermindern

- vor dem Abbiegen nach links ausscheren

- sich besonders weit rechts einordnen