Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DsA-Insider
02.05.2005, 01:19 Uhr

Abzocke bei Übungsstunden

Ich bin jetzt bei meiner 25. Fahrstunde und habe erst 2 von 12 Pflichtstunden absolviert.Aus dem Übungsplan der Fahrschule ergibt sich,dass die Pflichtstunden integriert sind und nicht hintereinander gefahren werden. Was ja für mich heisst,dass ich locker über 35 Stunden haben werde. (30 Stunden sind in der Fahrschule Durchschnitt)Wenn ich jetzt besonders schlecht fahren würde,könnte ich das ja nachvollziehen,aber mein FL erzählt mir immer wie überdurchschnittlich ich doch fahre. Doch wieso soooviele Übungsstunden? 3 Freunde von mir die im letzten halben Jahr ihren Schein gemacht haben,haben alle nich mehr als 18 Stunden gehabt.
Als ich meinen Fahrlehrer mal drauf angesprochen habe,meinte er,dass ich ja bald zur Prüfung soll und das jetzt bald alles ganz schnell geht. Jetzt wurde aber die Prüfung für mich um 3 Wochen verschoben,was mir ja sagt,dass der mich nur vertrösten wollte.
Ich hab allerdings auch den Fehler gemacht und meinem FL in nem privaten Gespräch mal erzählt,dass ich die Stunden gesponsered kriege und mir der Schein ansich egal ist. Evt. war das ein Fehler...ich kenn nämlich viele aus der Fahrschule die durchaus viel schlechter fahren als ich und insgesamt nur 30 Stunden hatten.
Kann ich mich irgendwie wehren?Vielleicht auch ohne zu wechseln?Da kämen dann ja wieder Zusatzkosten auf mich zu und das ist es ja,was ich vermeiden möchte. (PS.:Prüfung ist in 3 Wochen und ich bekomm jetzt regelmässig noch zusätzliche Stunden in die,ohnehin voll belegte,Fahr-Woche)
Sorry,dass der Text so lang geworden ist,...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Was wird in das Verkehrszentralregister eingetragen?

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Verwarnungsgeld

Straftaten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeld

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen