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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern white
16.05.2005, 19:23 Uhr

können betrunkene fußgänger bestraft werden?

wenn ich als fußgänger von der polizei angehalten werde, weil ich offensichtlich zu viel getrunken habe. kann das dann irgebdwelche auswirkungen auf meine fahrerlaubnis haben? oder irgendwelche anderen strafen (außer ausnüchterungszelle) nach sich ziehen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
16.05.2005, 22:08 Uhr

zu: können betrunkene fußgänger bestraft werden?

Es hat natürlich keine Konsequenzen für den Führerschein, wenn die Polizei einen betrunkenen Fußgänger sieht oder kontrolliert.

Etwas anderes wäre es, wenn die Polizei aus bestimmten Gründen den Verdacht hat, dass jemand alkoholabhängig ist. Wenn also eine Person jeden Vormittag schon am Straßenrand herumsitzt und reichlich Schnaps konsumiert und dadurch der Polizei auffällt, könnte ein solcher Verdacht auf Alkoholabhängigkeit begründet sein. Die Polizei kann dann eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde machen, die dann z.B. eine MPU anordnen kann.

Die Vorgehensweise richtet sich dann nach den §§ 3, 11 und 14 FeV.

Die ursprüngliche Fragestellung war aber sicher nicht auf einen solchen Fall bezogen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
16.05.2005, 22:11 Uhr

zu: können betrunkene fußgänger bestraft werden?

Kleine Korrektur:

>Die Vorgehensweise richtet sich dann nach den §§ 3, 11 und 14 FeV.

"Klärung bei Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik" ist nicht § 14, sondern §13 FeV.

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