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 Ampel
20.05.2005, 11:40 Uhr
Berechtigte Verkehrskontrolle? Urteil
Hey, es soll ein Urteil geben, dass eine Verkehrskontrolle nur rechtens ist, wenn der Ort der Überwachung einer besonderen Gefährdung ausgesetzt ist. Diese ist im Zweifelsfalle von der Behörde nachzuweisen. Kennt jemand das Urteil oder die Begründung?
 Georg_g
20.05.2005, 12:46 Uhr
zu: Berechtigte Verkehrskontrolle? Urteil
Ein solches Urteil dürfte im Reich der Phantasie anzusiedeln sein. Wieso sollte man z.B. für eine Alkoholkontrolle einen Kontrollpunkt wählen, der "einer besonderen Gefährdung ausgesetzt ist". Und was soll man überhaupt darunter verstehen?
 Ampel
20.05.2005, 13:21 Uhr
zu: Berechtigte Verkehrskontrolle? Urteil
Es geht nicht um allgemeine Verkehrskontrollen, sonder um "versteckte" Geschwindigkeitskontrollen, z.B. in verkehrsberuhigten Zonen und lauernden Polizisten an Kreuzungen. Um der Vermutung der reinen Abzocke als Grund für einen Einspruch gegen ein Bußgeldverfahren wiedersprechen zu können, müssen eventuell besondere Gründe vorliegen eine Überwachung durchzuführen.
Dazu soll es ein Urteil geben, ich kann es allerdings nicht finden.
 Georg_g
20.05.2005, 13:22 Uhr
zu: Berechtigte Verkehrskontrolle? Urteil
in's (<- richtig, Georg?)
Nein, leider nicht. Zwar ist "ins" die Kurzform für "in das", aber Artikel werden an Präpositionen immer fugenlos, also ohne Apostroph, angehängt.
 Georg_g
20.05.2005, 13:26 Uhr
zu: Berechtigte Verkehrskontrolle? Urteil
@ Ampel:
Dann schreib doch bitte nicht Verkehrskontrolle, sondern Geschwindigkeitskontrolle.
Es ist zwar richtig, dass die Behörden nie müde werden, zu betonen, dass angeblich nur an Unfallschwerpunkten geblitzt wird. Die Erfahrung zeigt, dass man dort Messungen durchführt, wo man besonders gut abkassieren kann. Ein Urteil dazu ist mir aber nicht bekannt (was nicht heißen soll, dass es keines gibt).
Ich nehme an, du bist geblitzt worden und willst jetzt Einspruch einlegen?
 durbanZA
20.05.2005, 18:44 Uhr
zu: Berechtigte Verkehrskontrolle? Urteil
Eine Geschwindigkeitskontrolle ist dort erlaubt, wo die zulässige Höchstgeschwindigkeit beschränkt ist.
 durbanZA
20.05.2005, 21:36 Uhr
zu: Berechtigte Verkehrskontrolle? Urteil
Übrigens darf in verkehrsberuhigten Bereichen die Geschwindigkeit durch Polizisten auch geschätzt werden.
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