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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sternchen1357
23.05.2005, 14:34 Uhr

Miniunfall, Probezeit in Gefahr?

Hi

am Fr hab ich auf nem Parkplatz rückwärts ausgeparkt und dabei einem Auto (das schräg vor einer Parklücke stand) an der Stoßstange leicht den Lack abgekratzt. Ich war erst mal fertig, denn sowas ist mir noch nicht passiert und das Auto hat man in den Spiegeln nicht gesehen. Als ich den Kopf drehte "krachte" es schon. War mit nem geleasten Firmenauto unterwegs. Mit der älteren Frau vom anderen Auto wurden wir schnell einig, wegen Versicherung, Lackieren usw und mein Vater musste nen Unfallbericht an die Firma abgeben.
Ich bestreite auch gar nicht, dass ich nicht schuld bin, aber hat das Ganze irgendwelche Folgen für mich? Wegen Probezeit und so?
DANKE

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
23.05.2005, 14:40 Uhr

zu: Miniunfall, Probezeit in Gefahr?

»aber hat das Ganze irgendwelche Folgen für mich? Wegen Probezeit und so?«

Hat keine Folgen, wenn der Unfall nicht polizeilich aufgenommen wurde.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sternchen1357
23.05.2005, 15:30 Uhr

zu: Miniunfall, Probezeit in Gefahr?

Nein die Polizeit hat nix damit zu tun gehabt, wurde nicht mal erwähnt *g* Der "Schaden" ist ja auch "nur" vielleicht knapp 100 €, deshalb haben wir die Polizei aus dem Spiel gelassen.
Puh, danke!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-101 / 3 Fehlerpunkte

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In allen Einbahnstraßen

Wo der Gegenverkehr behindert werden könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?

Er wird

- vor dem Abbiegen nach links ausscheren

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen