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03.06.2005, 12:02 Uhr

zu: Parken gegenüber von Einfahrten

Laut den StVO-Erläuterungen zu § 12 Abs. 3 Nr. 3 , die mir vorliegen, kann dem Aus- oder Einfahrenden eine vorsichtige und den vorhandenen Platz voll ausnutzende Fahrweise zugemutet werden, auch ein einmaliges Rangieren.
Der gegenüberliegende Fahrbahnrand muß, wenn das Verbot wirksam wird, auf mehr als 10 m freigehalten werden; eine Parklücke in Breite der gegenüber befindlichen Einfahrt reicht in keinem Fall aus.

»Wie beantrage ich das sich das Ordnungsamt des Ganzen annimmt und ggf Sperrflächen oder Poller aufstellt falls das rechtens ist?«

Einfach schriftlich beantragen. Kann aber sein, dass dir was berechnet wird, falls deinem Antrag stattgegeben wird.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-105-B

Unverändert weiterfahren, damit der Lkw gezwungen wird, wieder rechts einzuscheren

Bremsen und nach rechts ausweichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

Einfach durchfahren

Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-106 / 3 Fehlerpunkte

Was kann zum Abkommen von der Fahrbahn führen?

Übermüdung

Unaufmerksamkeit, Ablenkung

Zu hohe Geschwindigkeit