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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bibi1973
04.06.2005, 13:34 Uhr

Fahren üben...

Hallo ich würde gerne mit dem Auto meines Mannes ein wenig üben...das Einparken und Rückwärtsfahren usw.Auf welchen Geländen darf ich das?Wir haben leider keinen offiziellen Übungsplatz hier in der Nähe!
Danke schon mal
Bibi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
04.06.2005, 13:57 Uhr

zu: Fahren üben...

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Bereichen in denen die StVO gilt, nicht zulässig.
Überall sonst darfst du fahren, wenn der Grundstückseigentümer nichts dagegen hat.
Damit auf einem Grundstück die StVO nicht greift, muss es vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt sein, und es muss eine Zufahrtskontrolle an der Einfahrt geben bzw sie muss versperrt sein.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004

Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang

Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden

Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121

Auf einen Bahnübergang mit rotem Blinklicht

Auf eine Ampel

Auf eine Zollstelle

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h