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27.06.2005, 17:44 Uhr

zu: Probezeit verkürzen ???

Hallo Horst

Wohne auch in Niedersachsen und bin vom Beruf Fahrlehrer.

Das sogenannte FSF ist in Niedersachsen noch nicht durch. Wird aber voraussichtlich im nächsten Jahr auch in Niedersachsen durchgesetzt. FSF bedeutet: Freiwilliges Fortbildungsseminar für Fahranfänger. Es kann nur besucht werden, wer im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B seit 6 Monaten ist. Nach erfolgreicher Teilnahme (keine Prüfung) wird mit der Bescheinigung die Probezeit automatisch um ein Jahr verkürzt. Wer eine Probezeitverlängerung von 2 auf 4 Jahren erhalten hat, kann ebenfalls seine Zeit um ein Jahr (als auf gesamt 3 Jahre) verkürzen. Die Kosten für ein solches Seminar liegen im Durchschnitt zwischen 250,- und 450,- Euro.
Tip: 2 Jahre Verhalten fahren und nicht Auffällig werden. Leichter gesagt als getan :-)

Viel spaß noch, Carsten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte

Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?

Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Weil der Verkehrsfluss behindert wird

Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird

Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-102 / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Überholen auch auf übersichtlichen und geraden Fahrbahnen gefährlich sein?

Weil die Geschwindigkeit des Gegenverkehrs oft

- zu hoch eingeschätzt wird

- zu niedrig eingeschätzt wird