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01.07.2005, 01:28 Uhr

Schild "angefahren"

Hallo, vor etwa einer Woche habe ich Schild "angefahren". Ist, so blöd sich das auch anhört, beim vorwärts einparken passiert. Habe wohl nicht richtig aufgepasst. Es handelt sich um ein Vorfahrtschild. Ich habe es "kaum" berührt, an meinem Auto ist kein Schaden entstanden und das Schild steht nur minimal schräg (man muss wirklich genau hinsehen um es zu merken). Hätte ich das melden müssen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas0815
03.07.2005, 13:50 Uhr

zu: Schild "angefahren"

»sondern? der rechte winkel in der quadratur des kreises? ;-) berichtige mich! «

Nun, der rechte Winkel der eigentlichen Schildfläche zur Fahrtrichtung auf der Strasse dürfte damit gemeint sein.
Gruß
Andreas

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-007 / 3 Fehlerpunkte

An der Einfahrt in ein Industriegebiet steht das Andreaskreuz mit dem Zusatzschild "Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang". Was haben Sie zu beachten?

Schienenfahrzeuge haben an allen Bahnübergängen Vorrang

Kraftfahrzeuge haben an Bahnübergängen ohne Andreaskreuz Vorrang

An Bahnübergänge nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-117 / 3 Fehlerpunkte

Zu welcher Tageszeit ist mit verstärktem Wildwechsel zu rechnen?

In der Mittagszeit

Während der Abenddämmerung

Im Morgengrauen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B

Links weiterfahren

Nur Warnzeichen geben und weiterfahren

Abbremsen und notfalls anhalten