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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Katrin
22.08.2005, 22:05 Uhr

Promillegrenze für Fahrradfahrer

Wir haben im Freundeskreis über die Promillegrenze für Fahrradfahrer diskutiert. Einige waren der Meinung die Grenze liegt bei 1,6 Promille. Ich bin der Meinung ein Fahrradfahrer ist ein Verkehrsteilnehmer wie auch ein Motorrad- oder ein Autofahrer. Warum soll er anders behandelt werden.
Trotz langer Recherchen in der StVO konnte ich keinen Paragraphen finden, der eindeutig die Promillegrenze für Fahrradfahrer regelt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
22.08.2005, 22:21 Uhr

zu: Promillegrenze für Fahrradfahrer

§ 24 a StVG definiert nur den Kraftfahrzeug-Führer http://www.fahrtipps.de/recht/stvg.php?par=24a

§ 316 StGB definiert ebenso wie § 315 c StGB den Fahrzeug-Führer. Die Grenzwerte wurden vom BGH festgelegt.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-014-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-014-B

Der Radfahrer muss warten

Ich muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-007 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wen müssen Sie durchlassen?

Entgegenkommende Kraftfahrzeuge

Fußgänger, die die Straße überqueren wollen, in die ich einbiege

Entgegenkommende Radfahrer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-116-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-116-B

Der dunkle Pkw

Der helle Pkw

Beide Pkw