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26.10.2005, 18:07 Uhr

Frauen :o)

Hallo

meine Freundin hat vor kurzem einen Vorfall mit einer Strassebahn und würde zu einer Nachschulung + Probezeitverlängerun verdonnert.
Nun, nicht zu viel des Guten, berichtet Sie mir heute, dass Sie in einer 30er Zone mit 55kmh erwicht wurde.
Der Wagen läuft allerdings auf den Vater.

Was kann man in diesem konkreten Fall tun, ohne an einer MPU teilnehmen zu müssen oder den Führerschein abzugeben?

Für Hilfe wären wir (Sie) sehr dankbar.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
26.10.2005, 18:10 Uhr

zu: Frauen :o)

Hat sie schon an der Nachschulung teilgenommen? Wenn nicht, dann passiert außer Bußgeldbescheid und Punkten wegen dem zweiten Verstoß erstmal nichts.
Wenn schon, dann kommt als zweite Stufe der Probezeitmaßnahmen die Empfehlung zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Den Führerschein muss sie auf keinen Fall abgeben deswegen und auch keine MPU gibt es nicht.

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26.10.2005, 18:19 Uhr

zu: Frauen :o)

Habt vielen Dank Ihr zwei, damit wäre mein Sexleben für die nächsten 2 Wochen gerettet, wenn ich das meiner Kleinen erzähle.
Vielen Dank....

PS muss sie denn an diesem Seminar teilnehmen? Sie hat ja "erst" 5 oder 6 Punkte?

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26.10.2005, 18:47 Uhr

zu: Frauen :o)

Nee, sie hat vor kurzem eine "Nachschulung" gemacht.
Weiss nicht so recht, ob es das selbe wie ein Aufbauseminar ist.

naja, hauptsache es passiert vorerst nichts mehr.

Wenn ich Ihr mit einer MPU drohe, wird sie in Zukunft hoffentlich langsamer fahren!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
26.10.2005, 18:52 Uhr

zu: Frauen :o)

Mit Nachschulung meint man umgangssprachlich das "Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)". Die Teilnahme an der Beratung ist wie schon gesagt freiwillig, als "Belohnung" werden 2 Punkte abgebaut. Wieviel das kostet, weiß ich nicht, ich persönlich denke, das lohnt sich im Normalfall nicht.

Erst nach Besuch der Beratung oder nach Ablauf der Frist dazu führt dann ein weiter A-Verstoß zum FE-Entzug für 3 Monate. Eine MPU ist dann noch nicht zwingend, aber möglich, das kommt auf die Art der Verstöße an.

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