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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drosselklappe
23.12.2005, 23:27 Uhr

vorläufiger führerschein - schon etwas älter ;-)

hallo!

hab da mal ne frage:
ich hab bei meiner b fahrprüfung einen vorläufigen führerschein bekommen, weil ich noch be machen wollte. da ich be bei unserer neuen flotte gar nicht brauche hab ich ihn dann auch nicht gemacht.

ich hab jetzt schon seit 3 jahren den vorläufigen führerschein, der irgendwann vor 2 jahren abgelaufen ist ;-)
wie ist das jetzt wenn ich mal in eine verkehrskontrolle komme? im computer müsste ja eigentlich stehen, dass ich b, m und t habe - oder? also dürfte mich das max. 10 eur kosten.

da das über kurz oder lang keine lösung ist, will ich mir jetzt einen richtigen fs holen. ich hab damals in der fahrschule schon die gebühren entrichtet. muss ich jetzt nur zum straßenverkehrsamt gehen und denen sagen, dass sie mir den fs drucken sollen, oder muss ich nochmal 38,50 eur berappen, weil mein führerschein mit be schon seit 3 jahren auf mich wartet?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern IchfuhrFord
26.12.2005, 23:23 Uhr

zu: vorläufiger führerschein - schon etwas älter ;-)

Geh zum Rathaus bzw. Bürgeramt und beantrage einen Neuen FS!!!!Bezahlen musst den auf jedenfall!!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125

Die Straßenbeleuchtung brennt nicht die ganze Nacht

Fahrzeuge dürfen hier nicht geparkt werden

Fahrzeuge dürfen hier ohne Beleuchtung die ganze Nacht geparkt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132

Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren