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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rooX
25.12.2005, 13:44 Uhr

Führerschein mit 17

hi leute
bin selbst gerade in der lage zu entscheiden ob ich führerschein mit 17 machen soll.
ich halte es für sehr sinnvoll da es wirklich viel praxis bringt oder bringen wird in meinem fall.

jedoch habe ich jetzt ein problem:

mein wohnsitz ist in bayern (seit neuem ist führerschein mit17 hier möglich)
aber ich halte mich meistens in baden württemberg auf bei meiner oma da ich hier zur schule gehe jetzt wollte ich fragen ob es möglich ist in einer fahrschule hier in BW den führerschein zu machen aber die formalitäten über bayern laufen zu lassen.. ist das möglich?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.12.2005, 17:04 Uhr

zu: Führerschein mit 17

In Bayern ist das begleitete Fahren ab 17 möglich, in Baden-Württemberg nicht. Entscheidend ist allerdings nicht der Sitz der Fahrschule, sondern das Bundesland, in dem sich die erteilende Behörde befindet. Das ist in deinem Fall Bayern, sodass es von daher möglich wäre.

Allerdings gibt es ein anderes Problem, nämlich die sog. Prüfort-Regelung. Man darf die praktische Prüfung nur dort ablegen, wo man wohnt, wo man die Schule besucht oder wo man arbeitet. Die Behörde kann Ausnahmen zulassen, das solltest du also vorher mit der für deinen Wohnort zuständigen Führerscheinstelle abklären. Wenn die genehmigt, dass du die Prüfung in Baden-Württemberg machen darfst, dann dürfte es keine Probleme geben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.12.2005, 17:06 Uhr

zu: Führerschein mit 17

Nachtrag:

»... bei meiner oma da ich hier zur schule gehe ...«

Das hatte ich zuerst überlesen. Dann geht das also so, wie es von dir geplant ist. Für den Führerschein-Antrag ist die FS-Stelle deines Wohnortes zuständig, die Ausbildung und Prüfung kannst du dann in Omahausen machen ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pascal
26.12.2005, 10:26 Uhr

zu: Führerschein mit 17

"Man darf die praktische Prüfung nur dort ablegen, wo man wohnt, wo man die Schule besucht oder wo man arbeitet"

Gilt das nur für den Füherschein mit 17 oder generell? Und was ist die Begründung?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rooX
26.12.2005, 15:18 Uhr

zu: Führerschein mit 17

ok gut aber zuerst denk ich muss ich mich mit der von mir ausgesuchten fahrschule in verbindung setzten oder? die werden mir dann schon sagen auf was ich achten muss.
wie sieht es mit den einweisungskursen mit den eltern aus wo müssen die absolviert werden?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie in dieser Einbahnstraße einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B

Die linke

Die rechte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren