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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.01.2006, 18:19 Uhr

zu: Wann wollen die erste Hilfe sehen?

Nach dem Wortlaut des § 21 FEV muss die 1-Hilfe-Bescheinigung bereits dem Antrag beigefügt werden. Bei allen mir bekannten Führerscheinstellen wird es aber so gehandhabt, dass man auch ohne den Nachweis eines 1.-Hilfe-Kurses den Antrag stellen und auch die Prüfung machen kann. Spätestens bei der Erteilung der Fahrerlaubnis (also bei der Aushändigung des Führerscheins) muss der Zettel aber vorliegen. Du kannst also die Prüfung machen, bekommst den Führerschein aber erst, wenn du die 1.-Hilfe-Bescheinigung vorlegen kannst.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B

Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind

Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen

Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115

Auf das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Auf ein Verbot für Fußgänger und Kraftwagen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-001 / 3 Fehlerpunkte

Hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug haben sich mehrere schnellere Fahrzeuge angesammelt, die nicht überholen können. Was hat der Fahrer des langsameren Fahrzeugs zu tun?

Er muss

- seine Geschwindigkeit beibehalten

- an der nächsten Kreuzung abbiegen

- an geeigneter Stelle den schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen