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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kohrti
23.01.2006, 18:29 Uhr

Kann ich auf Fahrverbot von 1 Monat verzichten?

Hallo Gemeinde :)

Vor langer Zeit habe ich schon einmal hier im Forum gepostet und nun weiß ich meinen Usernamen nicht mehr.
Daher habe ich jetzt einen neuen :)

Ich wurde am Freitag von der Polizei mit 40 innerhalb der Ortschaft zu viel gemessen. Wurde angehalten und eine Aussage verweigert.

Kann ich jetzt mehr Bezahlen und das Fahrverbot somit umgehen?

Bin in meinem Beruf auf einen Führerschein angewiesen, wie so viele denke ich.

P.S: Das ich geblitzt wurde habe ich daran gemerkt das etwas Rotes durch mein Auge ging. Vom klassichen Blitzen kenne ich das es hell aufblitzt.
Aber das fand ich schon merkwürdig bzw. anders.

Mfg

kohrti

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23.01.2006, 22:57 Uhr

zu: Kann ich auf Fahrverbot von 1 Monat verzichten?

Hallo !

Wir können diese Situation noch erweitern !
Wenn die Ehefrau jahrelang nervte , oder der Nachbar immer provozierte ? Scheißegal, ob Du beruflich auf deinen Führerschein angewiesen bist ! Hättest Du Dich regelkonform verhalten, wären deine Probleme gar nicht entstanden ! Es ist deinem Verhalten zuzuordenen , das Du jetzt Bus fahren mußt ! Also, nimm es wie ein Mann und kauf Dir ne' Monatskarte oder ein Fahrrad ! Es gibt nix schlimmeres, als Leute, die erwachsen sind und nicht zu ihren Fehltritten stehen ! Gruß Skywalker

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23.01.2006, 23:31 Uhr

zu: Kann ich auf Fahrverbot von 1 Monat verzichten?

Hallo !

Wer mit oder über 40 km/h , i.g.o. geblitzt wird, sollte seinen Führerschein, und sein gesamtes Barvermögen, einem bedürftigem Dorf in Mittelafrika zur Verfügung stellen und sämtlichen einbeinigen Volksmusikern ein Bier spendieren !
Gruß der skywalker

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23.01.2006, 23:56 Uhr

zu: Kann ich auf Fahrverbot von 1 Monat verzichten?

Danke für eure Meinungen (auch persönlichen). Mein Eingangsposting blieb bei den Fakten. Mit den Beamten kam ich gut zurrecht, das auch daher weil die Nachts auf einer Landstraße kontrollierten. Landstraße heißt auf dem Land und jeweils 2 Spuren in jede Richtung (gut ausgebaut).

Zudem bin ich von 70 kmh erlaubte Geschwindigkeit ausgegangen, ich lag bei knapp 90 und dazu noch Minus 3. 50 waren erlaubt.

Da aber viele Meinen feilchen zu mussen bei Beamten fing ich auch erst gar nicht damit an. Für mich weiß ich ja was ich tue.

Daher für mich mich um so schmerzlicher.

Danke für eure Postings.

Viele Grüße,

kohrti

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-008 / 3 Fehlerpunkte

Wozu können bereits geringe Mengen Alkohol führen?

Zu riskanter Fahrweise

Zu einem Nachlassen der Hör- und Sehleistung

Zu verzögerter Reaktion

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002

Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren

Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren