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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern R1SK
24.01.2006, 16:51 Uhr

Eintragung und Zulassung??

Hallo leute,
ich wollte mal fragen inwiefern Sachen eingetragen werden müssen und wann ich sie einfach wechseln darf.. Zum Beispiel mein Lenkrad, darf ich das einfach austauischen wenn das neue ABE hat? genau wie Spoiler etc. Sind diese Eintragungsfrei sobald eine ABE beiliegt? Worauf muss ich da achten? Und wann muss was eingetragen werden?

Danke im vorraus

R1SK

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
25.01.2006, 10:57 Uhr

zu: Eintragung und Zulassung??

Normalerweise sind Teile mit ABE eintragungsfrei. Aber nur wenn du alle in der ABE aufgeführten Bestimmungen einhältst. Manchmal kann auch in der ABE drinstehen, dass eine Abnahme durch einen Sachverständigen nötig ist.
Auch bei der Kombination mehrerer Teile musst du aufpassen, z.B. wenn du Lenkrad und Fahrwerk/Reifen änderst, da solche Kombinationen i.d.R. nicht durch die normale ABE abgedeckt sind.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B

Der rote Pkw

Ich selbst

Der blaue Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Die Ladung könnte beschädigt werden

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auf dieser Straße besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B

Weil die Fahrbahnoberfläche uneben und unterschiedlich griffig ist

Weil das Fahren auf den Schienen gefährlich ist

Weil eine Straßenbahn entgegenkommen könnte