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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
30.01.2006, 14:17 Uhr

zu: Vorfahrtsverletzung Auto vs. Fahrrad

Grundsätzlich sieht's so aus:
Man DARF keine Radfahrer umsemmeln. Also hat der Autofahrer deshalb schon mal "eine" Schuld.
Man MUSS als Radfahrer aber auch Licht anmachen, wenn's dunkel wird. Also hat der AUCH "eine" Schuld. In welchem Maße, darum werden sich erstmal die Versicherungen kloppen und danach evetuell die Beteiligten Parteien vor Gericht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rizzo
30.01.2006, 14:18 Uhr

zu: Vorfahrtsverletzung Auto vs. Fahrrad

> Hat der Radfahrer Teilschuld?
>Was passiert mit dem Autofahrer bzw. wie ist >das mit der Schadenswiedergutmachung?

Zivilrechtlich: Durch sein eigenes Mitverschulden hätte sich der Anspruch des Fahradfahrers auf Ersatz eigenen Schadens - sofern vorhanden - verringert. wie weit, hängt von den konkreten umständen ab.

Strafrechtliche Folgen für den Autofahrer: Möglicherweise fahrlässige Körperverletzung, wenn strafantrag gestellt würde und Verletzungen aufgetreten sind, die nicht völllig unerheblich sind; weiter dann auch Schmerzensgeld möglich, abhängig von der Schwere der Verletzungen; Ordnungswidrigkeiten: Bußgeld wegen Missachtens der Vorfahrt, wohl auch Punkte (das wissen andere besser, kenn mich in den Niederungen der StVO/ des StVG nicht so sehr aus ;-). Verwaltungsrechtlich: Entsprechende Auswirkungen auf die Probezeit.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sören
02.02.2006, 12:58 Uhr

zu: Vorfahrtsverletzung Auto vs. Fahrrad

Ich glaube nicht, daß eine Probezeitverlängerung droht.

Ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog:
Beleuchtung
73 Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten, oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt 10 €
73.1 - mit Gefährdung 15 €
73.2 - mit Sachbeschädigung 35 €

Es handelt sich dabei weder um A- noch B-Verstöße. Und bei Radfahrern wird die Regelbuße halbiert.

Und in der Dämmerung an hell erlauchteten Kreuzungen wird die fehlende Fahrradbeleuchtung kaum ursächlich sein.

..zum Seitenbeginn

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