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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tasseimschrank
06.02.2006, 18:56 Uhr

Parkschaden...

Hallo!
Mir ist etwas irrsinnig blödes passiert.
An meinem Auto habe ich rechts hinten (Tür) einen Blechschaden, den ich im März reparieren lassen wollte.
In genau diese Tür ist mir letzte Nacht anscheinend jemand reingerauscht. Die alten Dellen sind noch da ;-) und zusätzlich eine große neue plus einige Gummi-Abriebspuren.

Zuerst dachte ich, ok, macht keinen großen Unterschied, muß sowieso repariert werden.
Dann machte mich ein Freund darauf aufmerksam, daß das Scharnier beim Öffnen/Schließen leise knarzt. Das war vorher definitiv nicht da und momentan benutze ich die Türe lieber nicht.
Ich bin gegen Parkschäden versichert und natürlich gleich zur Polizei für die Anzeige.

Dort wurde mir dann klar, daß ich ein Problem mit der Versicherung haben werde. Der freundliche Polizeibeamte nahm zwar anstandslos meine Anzeige auf, ließ mich aber auch gleich wissen, daß mir keine Versicherung den Schaden an der Tür ersetzen werde, wenn vorher schon ein Schaden da gewesen war. (der definitiv nicht von einem anderen Auto verursacht wurde)

Ich bestreite es ja nicht, da war schon ein Blechschaden drin. Aber das Scharnier war ok - kann sich die Versicherung da wirklich rausreden?

Habe ihnen die Sache noch gar nicht gemeldet, mir graut vor der peinlichen Situation bei der Besichtigungsstelle, wo mich alle für einen Versicherungsbetrüger halten werden...

Kennt sich da jemand aus?

Danke und lg,
Fiona

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07.02.2006, 13:04 Uhr

zu: Parkschaden...

Danke für die Antwort!
Der alte Blechschaden entstammt einer Kollision mit unserem Garagentor (wildes Ausweichmanöver) und sieht natürlich völlig anders aus als von einem anderen Auto.
Deshalb meine Bedenken und deshalb wäre es auch sinnlos, das zu verheimlichen.

lg
Fiona

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-103 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. Was sollten Sie in der Regel zuerst tun?

Unfallstelle absichern

Zur nächsten Telefonzelle fahren und Rettungsdienst alarmieren

Prüfen, wie schwer die Verletzungen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen rechts abbiegen. Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B

Der Fußgänger könnte den Lkw vorbeilassen und dann vor Ihnen die Fahrbahn überqueren

Nach dem Abbiegen des Lkw können Fußgänger von der gegenüber liegenden Seite kommen

Der Lkw wird anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

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