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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dodadade
09.02.2006, 21:43 Uhr

Probezeit trotz Roller !!??

Hey Leute,
ich hab mal eine Frage...Ich habe schon ein paar Mal in Eurem Forum "rumgeschnuppert" , aber konnte nirgends eine Anwort auf meine Frage finden!Deswegen stell ich sie jetzt einfach selbst!
Also ich habe einen 50er Roller Führerschein und jetzt würde mich mal interessieren, wie das alles aussieht mit der Probezeit,wenn ich meinen Autoführerschein mache!!Habe ich dann praktisch vier Jahre Probezeit(wegen zwei Jahre Roller fahren und dann noch die normale Probezeit)oder ist das dann alles verkürzt auf sogar zwei Jahre, mit denen ich bereits mit dem Roller im Straßenverkehr war!?Sind es vielleicht auch drei Jahre...ne Mischung aus allen Zeiten...Es wäre wirklich nett,wenn ich von irgenjemand eine kurze Antwort bekommen würde!!
Viele liebe Grüße DODADADE

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09.02.2006, 21:48 Uhr

zu: Probezeit trotz Roller !!??

Hey,danke für die Antwort....!
wär ja auch viel zu schön gewesen... :-(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
09.02.2006, 22:15 Uhr

zu: Probezeit trotz Roller !!??

falls dich des tröstet dodadade, du kannst den autoführerschein mit 17 machen dann faängt nämlich die Probezeit an, halt musst du ein jahr lang mit mami oder papi fahren, ist aber ja einigermasen sinnvoll. Dann hättest du mit 18jahren schon mal 1 jahr probezeit weg, dann besteht die Möglichkeit das du schon mit 18 keine Probezeit mehr hast indem du so ein seminar "diezweite Phase besuchst" wie des genua geht weiss ich net genau aber es geht. Wenn du diesen Kurs besucht hast der allerdings 250 euro kostet, hast du die probezeit um einjahr verkürzt. Das heisst mit 18 haste dann keine probezeit mehr. ,-) gut oder des mache ich jetzt nämlich mit 18 auch dieses seminar, weil ich einfach kein bock auf probezeit hab. Die 250 euro sind es wert, denn mit probezeit wenn du auffällst, bsw. gesxchwindigkeitsbeschränkung uberschreiten, kriegste gleich viel mehr ärger als wenn jemand der schon länger führerschein hat, ohne probezeit musste bei bestimmten geschwindigkeitsbegrenzungen also verstoss nur bußgeld zahlen villeicht noch ein paar punkte des wars aber.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-112 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit vor und hinter einem Haltestellenschild dürfen Sie nicht parken?

Jeweilsm

Jeweilsm

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie den Fahrstreifen wechseln wollen?

Vor dem Fahrstreifenwechsel immer stark abbremsen

Fahrstreifenwechsel rechtzeitig ankündigen

Auf nachfolgenden Verkehr achten