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16.02.2006, 19:17 Uhr

Umschreiben aus Indien

Hallo,

ich habe einen Führerschein für Auto und Motorrad aus Indien. In Deutschland habe ich den EU Führerscheinklasse B, also für kein Motorrad.

Meine Frage: Kann ich den Führerhschein umschreiben lassen? Ich weiß, dass ich die beiden Prüfungen machen muss, aber immerhin würde ich mir ja die Fahrstunden auf dem Motorrad sparen.
Ich war langer als 185 Tage im Ausland wg. Studium, aber dennoch weiterhin in Deutschland gemeldet. Kann jedoch nachweisen, dass ich im Ausland war. Mein Führerschein ist auch noch bis 30. April in Indien gültig. Mein Problem ist, dass ich erst am 22. April nach Deutschland komme. Müsste ich also die Prüfungen bis 30. April abgelegt haben, weil man ja den Führerschein nur umschreiben lassen kann solange er gültig ist, oder reicht es, wenn ich mich bis dahin für die Prüfungen angemeldet habe und dann noch genügend Zeit habe, die abzulegen?

Vielen Dank für die Infos, hoffe, dass es nicht zu kompliziert ist.

Beste Grüße aus Indien,
Frank

P.S. Weiß jemand, wie teuer zurzeit Theorie und Praxisprüfung ungefähr für das Motorrad sind?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121

Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge

Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung

Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren