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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
23.03.2006, 11:32 Uhr

Wer oder was legt fest wo wie schnell gefahren werden darf?

Hallo Ihr,

mich würde mal interessieren wer oder was festlegt, wie schnell z.B. an einer unübersichtlichen Stelle gefahren werden darf.

Ich meine jetzt nicht die üblichen 50 km/h innerorts o.ä.
Ich meine Geschwindigkeitsbeschränkungen auf "exotische"
Werte wie 80, 60, 40, 20 km/h. Wie legt man sowas fest?

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sören
23.03.2006, 14:10 Uhr

zu: Wer oder was legt fest wo wie schnell gefahren werden darf?

Es wird nicht durch die Straßenbaubehörde festgelegt, die baut nur ;-), stellt die Schilder auf.

Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde. Sie ordnet die Schilder an.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
23.03.2006, 14:46 Uhr

zu: Wer oder was legt fest wo wie schnell gefahren werden da

Im Bayern ist es da noch am Besten. Dort wurde ich noch nie außerhalb der Autobahn geblitzt :-D
Die Landstraßen dort sind meist nicht mit so vielen Schildern überladen.

So sind 70 dort auch oft nur eine "Empfehlung". Zumindest wird dort nicht oft kontrolliert.
Hier im Umland muss man leider extrem auf Tempobeschränkungen achten, da hier geblitzt wird ohne Ende.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie die Leitlinie überfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B

In keinem Fall

Zum Überholen

Um an einem Hindernis vorbeizufahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-211 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie mit Ihrem LKW beim Durchfahren von engen Durchfahrten beachten?

Dass Fahrzeugaufbauten bei unebener Fahrbahn schwanken

Dass die Außenspiegel in der angegebenen Fahrzeugbreite berücksichtigt sind

Dass die Außenspiegel über die in den Fahrzeugpapieren angegebene Breite hinausragen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge

Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge