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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern banane1
29.03.2006, 18:09 Uhr

Ist das zugelassen?

Hallo,

ich habe bei mir noch ein Bremslicht rumliegen (in etwa so: http://www.m-co-motorcycles.de/malteser-led3.jpg , nur mit rotem Glas)

Ich plane das hinten in mein Fahrzeug (auf die Kofferraumabdeckung) zu montieren .. so quasi als zusätzliches Bremslicht.

Auf dem Glas ist keine Nummer bzw. hab auch keine ABE dafür .. ist das zugelassen dass einfach so anzubasteln (wenn es eingeschaltet ist bzw. wenn es einfach nur so angebracht ist)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
29.03.2006, 18:41 Uhr

zu: Ist das zugelassen?

Also ich seh darin nur das "Eiserne Kreuz", welches heutzutage bei der Bundeswehr immer noch als Logo zum Einsatz kommt.

Zulässig als Bremslicht ist das Ding trotzdem nicht => unzulässige lichttechnische Einrichtung, da keine Prüfzeichen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern banane1
29.03.2006, 19:11 Uhr

zu: Ist das zugelassen?

jo, dass denke ich eben auch - aber wie siehts aus wenn ich es einfach nur montiere und es nicht anschließe - also einfach nur als dekoration drinne hab ... falls mich ein polizist damit anhält und mir was vom dritten reich erzählen will, klär ich ihn eben auf - genau wie kahleberger. denn wenn man keine ahnung hat, einfach mal die ****** halten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
29.03.2006, 19:32 Uhr

zu: Ist das zugelassen?

... welches ich hier nicht weiter vertieft wissen möchte.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie blinken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B

Beim Verlassen des Kreisverkehrs

Beim Einfahren in den Kreisverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen