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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kaos
13.05.2006, 11:47 Uhr

unfall in probezeit

hi hab en kleinen unfall in der probezeit geaubt, ein auto im toten winkel nicht gesehen, aus meinen parklaptz gefahren, und blechschaden angerichtet, sowie einen tür kaputtgemacht.

da der fahrzeughalter des angefahrenes autos lieber die polizei hohlen wollte, trotzt meiner vk
und des sicheres zuspruchs alles erklären zu können ( habe mich auch entschuldigt, war eindeutig mein fehler)
die polizei hatt mich mündlich verwarnt, und meine daten aufgenommen, aber sie meinten sonst kommt nichts auf mich zu.
ist das so richtig ? ich habe noch ein halbes jahr probezeit, und habe jetzt unheimlich bange..

vilt. weis jm von euch was? danke für antworten

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13.05.2006, 11:53 Uhr

zu: unfall in probezeit

Wenn die Polizei sich dafür entschieden hat, es bei einer mündlichen Ermahnung zu belassen, hast Du Glück gehabt. Selbst wenn jetzt noch ein Verwarnungsgeld kommt, dann wird das keine Auswirkungen auf die Probezeit haben.

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13.05.2006, 12:45 Uhr

zu: unfall in probezeit

boa danke es gibt einen gott ;D

thx drban :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-103 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich bei diesen Verkehrszeichen einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-103

Darauf, dass

- Wintersport nur auf den Gehwegen stattfindet

- auf der Fahrbahn Schnee- und Eisglätte herrscht

- auf der Fahrbahn Wintersport betrieben wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Wovon ist der Bremsweg abhängig?

Vom Zustand der

- Bereifung

- Bremsanlage

- Fahrbahnoberfläche

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109

Alle Bewohner dürfen jeden dieser Parkplätze benutzen

Solange noch andere Parkplätze frei sind, darf jeder diesen Parkplatz benutzen

Bewohner mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken